Ordenssatzung
Als Anerkennung und Dank für verdienstvolle Tätigkeiten um
unser Brauchtum Karneval verleiht der VKAG nachstehende Orden:
- Verbandsorden
- Grenzland-Wappen
- Verdienstorden in drei Stufen
- Jugendverdienstorden in zwei Stufen
- Bedingungen für die Verleihung des VERBANDSORDENS:
- Für besondere Verdienste um den örtlichen Karneval,
- für besondere Verdienste um ein aktives Mitglied des VKAG.
- Bedingungen für die Verleihung des GRENZLAND-WAPPENs:
- Eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit
im Präsidium des VKAG,
oder
- eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit
im Vorstand eines aktiven Mitglieds des VKAG,
oder
- eine mindestens 22jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit
im Elferrat oder Garde eines aktiven Mitglieds des VKAG,
oder
- eine mindestens 25jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in einem
aktiven Mitglied des VKAG,
- eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit
im Jugendbereich eines aktiven Mitglieds des VKAG, sofern die zu ehrende
Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Im Sonderfall kann der Orden zu Ziff. 1. und 2. an Personen
verliehen werden,
- die besondere Verdienste, persönliche Opfer, Leistungen
oder schöpferische Tätigkeiten, ohne Zeitbindung für
den VKAG vollbracht haben,
- zu Repräsentationszwecken ohne Zeitbindung.
- Über die Verleihung des „GRENZLAND-WAPPENS“ ist vom Verbandspräsidenten
ein Ordensbuch zu führen, in dem die Namen der Ordensträger in
numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
- Anträge auf Verleihung sind in allen Fällen vom Antragsteller
in zweifacher Ausfertigung mit Begründung und tabellarischen Zeitangaben
an den Verbandspräsidenten zu stellen. Verleihungstag und -ort sind vom
Antragsteller anzugeben. Über die Verleihung der Orden entscheidet das
Präsidium.
- Die Verleihung der Orden erfolgt durch die Mitglieder des Präsidiums.
- Die Kosten der Orden hat der Antragsteller zu übernehmen und nach Bewilligung
des Antrages an den VKAG zu zahlen.
- Bedingungen für die Verleihung des VERDIENSTORDENS:
- Der VKAG verleiht den Verdienstorden in 3 Stufen:
- Verdienstorden in Silber,
- Verdienstorden in Gold,
- Sonderstufe des Verdienstordens.
- Der Verdienstorden kann verliehen werden:
Zu I. a):
- Für eine 16jährige, ununterbrochene Tätigkeit
im Vorstand von aktiven Mitgliedern des VKAG,
oder
- für eine mindestens 15jährige Tätigkeit im
Präsidium oder Beirat des VKAG,
oder
- für eine 25jährige, ununterbrochene Tätigkeit
im Elferrat oder Garde eines aktiven Mitglieds des VKAG,
oder
- für eine 30jährige, ununterbrochene Mitgliedschaft
in einem aktiven Mitglied des VKAG.
Zu I. b):
- Für eine 22jährige, ununterbrochene Tätigkeit
im Vorstand von aktiven Mitgliedern des VKAG,
oder
- für eine 20jährige Tätigkeit im Gesamtpräsidium
des VKAG,
oder
- für eine 40jährige, ununterbrochene Mitgliedschaft
in einem aktiven Mitglied des VKAG.
Zu I. c):
Für eine mehr als 30jährige, nachgewiesene Tätigkeit
und Verdienste im Vorstand eines regionalen Festkomitees / Festausschusses
oder eine mindestens 22jährige, nachgewiesene Tätigkeit
in einem Gremium des VKAG oder BDK. Das Präsidium ist gehalten,
die Sonderstufe des Verdienstordens höchsten zweimal je Session
zu verleihen.
- Das Präsidium des Verbandes kann auf besonderen Beschluß
die Orden zu Ziff. 1. a) - c) an Personen verleihen, die sich um den Verband
und/oder seinen Mitgliedsgesellschaften besondere Verdienste erworben
haben.
- Jedes aktive Mitglied kann die Orden zu Ziff. I. a) + b)
auf Formblatt [PDF, 24 KB] beim Präsidium beantragen.
Für den Orden zu Ziff. I. c) können dem Präsidium
Vorschläge unterbreitet werden. Der Antrag ist in dreifacher
Ausfertigung einzureichen. Formblätter werden auf Anforderung
zugestellt. In allen Fällen sind Begründung und Zeitnachweis
mit dem Antrag einzureichen. Vorschläge für die Verleihung
der Sonderstufe müssen bis zum 15. Oktober jeden Jahres dem
Präsidium vorliegen.
- Über die Verleihung entscheidet das Präsidium.
- Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel und der Schatulle, deren
Höhe dem Antragsteller vor Verleihung angegeben wird, sind vom Antragsteller
zu übernehmen und nach Genehmigung des Antrages, aber vor der Verleihung
an den Verband zu zahlen. Die Höhe des Kostenbeitrages wird vom Präsidium
festgesetzt.
- Die Verleihung der Orden erfolgt durch das Präsidium.
- Die Sonderstufe des Verdienstordens wird mit Urkunde verliehen.
- Bedingungen für die Verleihung des JUGENDVERDIENSTORDENS:
- Der VKAG verleiht den „Kinder- und Jugendverdienstorden“
in zwei Stufen an Personen bis zum 18. Lebensjahr:
- Jugendverdienstorden in Silber,
- Jugendverdienstorden in Gold.
- Der Jugendverdienstorden kann verliehen werden:
Zu I.a):
An Kinder und Jugendliche, die mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen
besondere Aktivitäten im Kinder oder Jugendkarneval eines aktiven
Mitglieds des VKAG entwickelt haben.
Zu I. b):
- An Personen, die sich mindestens 11 Jahre ununterbrochen in der
Kinder- und Jugendarbeit eines Mitglieds des VKAG besondere Verdienste
erworben haben,
oder
- an Personen, die sich seit mindestens 11 Jahren besondere Verdienste
im örtlichen oder überörtlichen Kinder- und Jugendkarneval
erworben haben.
- Der Jugendausschuß des Verbandes kann auf besonderen Beschluß
den Jugendverdienstorden auch an Personen über 18 Jahre verleihen,
wenn sie sich durch jahrelange Kinder- und Jugendarbeit in aktiven Mitgliedern
des VKAG besonders verdient gemacht haben.
- Jedes aktive Mitglied kann die Orden zu Ziff. I. a) und
b) auf Formblatt [PDF, 24 KB] beim Jugendausschuss
beantragen. Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung dem Jugendobmann
des Verbandes einzureichen. In allen Fällen sind Begründung
und Zeitnachweis mit dem Antrag einzureichen. Der Ehrungstermin
ist im Antrag ebenfalls anzugeben.
- Über die Verleihung des Jugendverdienstordens entscheidet der
Jugendausschuß. Dieser informiert das Präsidium über
die beabsichtigten Ehrungen.
- Die Kosten der Orden, deren Höhe dem Antragsteller vor Verleihung
angegeben wird, sind vom Antragsteller zu übernehmen und nach Genehmigung
des Antrages, aber vor der Verleihung, an den VKAG zu zahlen. Die Höhe
des Kostenbeitrages wird vom Präsidium festgesetzt.
- Die Verleihung des Jugendverdienstordens erfolgt durch ein Mitglied
des Jugendausschusses. Sie sollen in entsprechend würdigem, kind-
und jugendgerechtem Rahmen erfolgen.
- Jedes aktive Mitglied des VKAG verpflichtet sich, Name, Form und Aussehen
der Orden des VKAG nicht zu plagiieren.
Top Themen
2011: 5 x 11 Jahre VKAG
Im Jahr 2011 können wir das 5 x 11-jährige Bestehen unseres Verbandes feiern. Verschiedene Veranstaltungen werden diesem närrischen Jubiläum gewidmet. Beachten Sie die laufenden Aktualisierungen hierzu.
Weitere Informationen
VKAG Jahreshauptversammlung
Karl - Heinz Crumbach zum Ehrenmitglied ernannt.
Weitere Informationen
Öffnungszeiten Haus des Grenzlandkarnevals (HdG)
Balbinastraße 3, Würselen/Morsbach
KADAG-Leiter Bernd Simons
Weitere Informationen
Ständige Mitarbeiter / innen für das HDG gesucht !
Aufgaben können mit unserem Archivar Bernd Simons abgesprochen werden.
Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen
Büttenredner-Wettbewerb 2011 der StädteRegion Aachen
Weitere Informationen
Vorstellabend 2010 des VKAG
Der Vorstellabend des VKAG findet am 29. Oktober 2010 im Saal Dreshen-Beylich "Alt Mariadorf", Eschweilerstraße 119, Alsdorf-Mariadorf, statt.
Weitere Informationen