Vereinsehrungen durch den VKAG e.V
Vereine können durch den Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. geehrt werden. Hierzu kommen folgende Ehrungen zum tragen:
1. Für ein 11-jähriges Vereinsjubiläum Würdigung durch eine Urkunde
2. Für 22-, 33-, 44-jährige usw. Vereinsjubiläen Verleihung eines Fahnenbands mit entsprechender Widmung
3. Für herausragende Tätigkeiten des Vereins wie, ununterbrochene Stellung von Tollitäten für die Dauer von 25, 50, 75 Jahre usw.
4. Übergabe der Freundschaftskachel des VKAG bei der Proklamation einer Tollität, nach entsprechender Einladung
5. Ehrungen durch den Bund Deutscher Karneval erfolgen bei 25, 50, 75 Jahren usw. Mitgliedsvereine erhalten hier ein entsprechendes Fahnenband mit Widmung.
6. Ernennung zur Traditions-Gesellschaft durch Urkunde und Fahnenband. Diese Ernennung erfolgt auf Beschluss des Präsidiums.
Für die Ehrungen der Punkte 1,2,3 und 5 ist nachfolgender Antrag unter Angabe der Jahre erforderlich. Anträge sind mindestens 2 Monate vor der Verleihung einzureichen
Für alle Ehrungen entstehen keinerlei Kosten-