Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. 
Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher Bräuche

Hier informieren wir unsere Mitgliedsvereine über Möglichkeiten der Unterstützung während der Corona-Pandemie

Über den folgenden Download finden alle Interessierten Vereine die aktuelle Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen. Zur Überbrückung finanzieller Engpässe stehen entsprechende Mittel des Landes NRW zur Verfügung Download >>>

Sonderprogramm ZukunftBrauchtum: Antragsfrist letztmalig bis zum 30.11.2022 verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ wird ein Beitrag zur Deckung von Ausfall- und Vorbereitungskosten in Verbindung mit mindestens einer Brauchtumsveranstaltungen, deren Durchführung im Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum 31. Mai 2022 geplant war und für die sie vor dem 01. Januar 2022 vertragliche Bindungen eingegangen worden ist aus Gründen des allgemeinen Infektionsschutzes selbstständig abgesagt worden ist.
Viele Vereine erwarten gerade bei größeren Veranstaltungen weiterhin noch eine abschließende Entscheidung aus dem Sonderfonds Kulturveranstaltungen der Bundesregierung.
Daher wurde die Antragsfrist vorsorglich bis zum 30.11.2022 (zuvor 30.09.2022) verlängert.
Weiterhin gilt für alle, die einen Antrag beim Sonderfonds Kulturveranstaltungen gestellt haben: Bitte erst dann einen Antrag bei Zukunft Brauchtum stellen, wenn der Bescheid vom Bund vorliegt.
Die aktuellen Informationen im Bereich Vereinsförderung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/vereinsfoerderung

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marc-Ferdinand Fengels
Stabsstelle Heimat

Vereinsförderung in Nordrhein-Westfalen 
Überblick, häufige Fragen und Antworten (Stand: 03.03.2022)

<<Download>>

Diese Veranstaltung ist ausschließlich für unsere Vereine/Gesellschaften/Korps/Verbände in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie zu den Regelungen des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, dem großen Hilfsprogramm des Bundes über 2,5 Mrd. Euro, informieren. In mehreren Gesprächen hatte sich gezeigt, dass ein hoher Informationsbedarf besteht. Dazu laden wir Sie herzlich zu einer Videokonferenz ein.

Wenn Sie möchten, können Sie bereits im Vorfeld Ihre Fragen stellen, so dass wir morgen gezielt darauf eingehen können. Bitte mailen Sie diese an neuemedien@karnevaldeutschland.de , Herr Fess wird sie dann gebündelt ans Ministerium weiterleiten. Während der Videokonferenz selbst sollten Sie Ihre Fragen bitte im Chat stellen. Dann können möglichst viele zum Zuge kommen.

Wir werden um 11:30 Uhr zunächst mit einer Präsentation beginnen, um den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen etwas ausführlicher vorzustellen. Im Anschluss werden wir Ihre Fragen besprechen. Meine Kollegin Silke Holz wird mich dabei unterstützen.

Die Videokonferenz findet morgen, Mittwoch, 22. Dezember 2021, von 11:30 bis 13:00 Uhr statt. Die entsprechenden Einwahldaten erhalten Sie nach der

Registrierung beim Bund Deutscher Karneval.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Reitemeyer

Gruppenleiter im Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Bei der obengenannten Mailadresse müssen folgende Informationen ausdrücklich mit angegeben werden:
Name, Vorname

Funktion im Verein, 

Vereinsname, BDK-Nr.,

E-Mail-Adresse,

zuständiger Regionalverband

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten erstattet werden.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bund und Länder kulturpolitisch die Initiative ergriffen haben, jetzt die Absagefrist für Veranstaltungen beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu verlängern. Heute wurde sich auf eine Verlängerung der Frist zur Registrierung und Anzeige der Absage vom 23.12.2021 auf den 31.01.2022 geeinigt.

Die freiwillige Absage im Rahmen der Ausfallabsicherung des Sonderfonds greift damit nun unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.01.2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.01.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert
  • Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
  • Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben

Veranstaltungen, die erst nach dem 06.12.2021 geplant wurden/werden, können die freiwillige Absage weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Mit der Ausnahmeregelung sollte der klare Anreiz gesetzt werden, durch Absagen Kontakte zu reduzieren. Die Möglichkeit der freiwilligen Absage soll gerade nicht die Planung neuer Veranstaltungen im Bewusstsein des hohen Risikos von öffentlich-rechtlich verfügten Einschränkungen oder Absagen bzw. ausbleibender Nachfrage erleichtern.

Die FAQ sowie die technische Umsetzung dieser Regelung auf der IT-Plattform werden so schnell wie möglich erfolgen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte:

„Die Kulturstaatsministerin, der Finanzminister, die Kulturminister der Länder und der Deutsche Kulturrat als Mitglied des Lenkungsausschusses von Bund und Ländern für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen versuchen durch ständiges Nachsteuern der Hilfsangebote, die Corona-Krise für den Kulturbereich etwas zu erleichtern. Vor zwei Wochen wurde der Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angepasst, vor einer Woche wurde das Infektionsschutzgesetz in letzter Minute etwas kulturfreundlicher gemacht, vor drei Tagen wurde beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III Plus auch bei coronabedingter „freiwilliger“ Schließung von Kulturorten genutzt werden kann. Und heute wurde die Absagefrist beim Sonderfonds Kultur verlängert. Alle diese Maßnahmen verbessern die Situation des Kulturbereiches, der sich jetzt seit fast zwei Jahren in der Corona-Krise gefangen ist. Eine wirkliche Befreiung aus der Bedrängnis wird wohl erst möglich sein, wenn die Pandemie beherrschbar gemacht wird. Deshalb ist die Bereitschaft sich impfen zu lassen, die beste Kulturförderung.“


Hier eine Anleitung zur Beantragung des Kulturfonds: Anleitung Kulturfond

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Neustart Miteinander   <<Download>>

Sonderfonds des Bundes für Kultur Veranstaltungen  <<Download>>

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (ausführliche Darstellung)   <<Download>>

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen - FAQ's  <<Download>>